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Gesellschaftsrecht
Gründung begleiten, Verantwortung absichern
Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen unternehmerischer Zusammenarbeit – von der Wahl der Rechtsform über den Gesellschaftervertrag bis zur Nachfolgeregelung. Es schafft Sicherheit für Geschäftsführung, Beteiligte und Investoren.
Beratung im Gesellschaftsrecht bedeutet: Strategische Strukturierung, rechtssichere Vertragsgestaltung und Begleitung bei Umwandlungen, Beteiligungen oder Streitfällen. Ob GmbH, UG, GbR oder Holding – eine fundierte gesellschaftsrechtliche Basis ist die Voraussetzung für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.