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Steuerstrafrecht

Diskret verteidigen, rechtssicher reagieren

Das Steuerstrafrecht greift bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, falsche Angaben oder bei Selbstanzeigen. In solchen Fällen ist schnelles, strategisch kluges Handeln gefragt – mit dem Ziel, Verfahren zu vermeiden oder Folgen zu minimieren.

Eine fundierte Verteidigung beginnt bei der rechtlich sauberen Selbstanzeige (§ 371 AO), reicht über die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden bis hin zur Vertretung in Hauptverhandlungen. Wichtig ist dabei: Diskretion, Fachwissen und das Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge.