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Werkvertragsrecht & Baurecht

Verträge, Mängel & Nachträge rechtlich im Griff

Das Werkvertrags- und Baurecht betrifft Bauherr:innen, Handwerksbetriebe und Generalunternehmer:innen gleichermaßen. Es regelt vertragliche Vereinbarungen, Gewährleistungspflichten, Nachträge und Konflikte bei der Bauausführung.

Eine fundierte rechtliche Beratung hilft, Verträge sauber zu formulieren, Nachträge rechtlich durchzusetzen und Mängel sachgerecht zu behandeln – sowohl im privaten Baurecht (BGB) als auch bei VOB/B-Projekten. Ziel ist Rechtssicherheit von der Planung bis zur Abnahme.