Stiften, was bleibt: Stiftungen rechtlich gestalten – mit Substanz und Ziel
Ob zur Nachfolgeplanung, zum Vermögenserhalt oder zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele – wir beraten bei der rechtssicheren Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung.
Ob zur Nachfolgeplanung, zum Vermögenserhalt oder zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele – wir beraten bei der rechtssicheren Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung.
Stiftung gründen
Ziele definieren, Vermögen strukturieren, Satzung gestalten – rechtssicher von Anfang an.
Gemeinnützigkeit sichern
Steuerliche Vorteile nutzen und rechtliche Anforderungen erfüllen.
Familienstiftung
Werte, Beteiligungen und Einfluss langfristig bündeln und sichern.
Stiftung verwalten
Satzungsänderungen, Gremien, Organe – rechtlich begleitet und dokumentiert.
Eine Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmet – sei es zur Sicherung des Familienvermögens, zur Fortführung eines Unternehmens oder zur Förderung gemeinnütziger Anliegen. Sie bietet rechtliche und steuerliche Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige und langfristige Gestaltung.
Wir beraten Sie bei der Wahl der Stiftungsform (z. B. Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung), bei der Ausarbeitung der Satzung, beim Anerkennungsverfahren sowie bei der rechtssicheren Verwaltung und laufenden Anpassung. Auch bei bestehenden Stiftungen stehen wir als Ansprechpartner für Satzungsänderungen, Organberatung und Compliance zur Verfügung.
Unsere Kanzlei für Stiftungsrecht in Osnabrück begleitet Mandant:innen aus dem gesamten Bundesgebiet – mit rechtlicher Expertise, wirtschaftlichem Verständnis und einem klaren Fokus auf Werterhalt über Generationen hinweg.
Wir begleiten die Gründung Ihrer Stiftung von der Idee über die Satzung bis zur Anerkennung – mit rechtlicher Klarheit und Blick auf steuerliche Aspekte.
Wir gestalten gemeinnützige Stiftungen mit klarer Zweckdefinition, steuerlicher Anerkennung und wirksamer Governance – von Bildung bis Kulturförderung.
Sie möchten eine Stiftung gründen oder eine bestehende Stiftung rechtlich begleiten lassen? Wir beraten Sie vertraulich, fundiert und vorausschauend.
Die Familienstiftung bietet rechtliche Stabilität für Unternehmensnachfolge, Vermögenssicherung und Generationengerechtigkeit – auch im internationalen Kontext.
Wir beraten Stiftungsvorstände, Beiräte und Verwaltungsorgane bei der rechtlichen Umsetzung, Satzungsanpassungen und strategischer Weiterentwicklung.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Zertifizierter Mediator (RAK), Supervisor
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin